Wohnraumschutzsatzung verlängert und präzisiert
Die Wohnraumschutzsatzung hat den Schutz von freifinanziertem Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung zum Inhalt. Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum umgewandelt (z.B. durch gewerbliche Nutzung als Büro, Arztpraxis oder Ferienwohnung) oder auch abgebrochen wird. Der deutliche Anstieg bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum im Rahmen der Ferienvermietung zwingt zum Handeln und muss wirkungsvoll durch diese Satzung abgedeckt werden. Ziel aller Verstoß- und Bußgeldverfahren ist im Interesse der allgemeinen Wohnungsversorgung Kölns stets die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken.
Der sachliche Geltungsbereich der bislang gültigen Wohnraumschutzsatzung erstreckte sich bisher auf alle freifinanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen. Mit der neuen Satzung wird künftig jeglicher Wohnraum unter Schutz gestellt. Grund für diese Verschärfung sind zunehmende Tendenzen von jahrelangen Leerständen, insbesondere von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern und der damit verbundenen Verwahrlosung bis hin zum vollständigen Substanzverlust und – auch hier – die Verwendung zum Zweck der dauernden Fremdenbeherbergung. Hierdurch wird dem Wohnungsmarkt nicht nur wertvoller Wohnraum entzogen; die zunehmende Präsenz von Touristen oder Geschäftsreisenden in Wohngebieten ist eine besondere Belastung für die Nachbarschaft. Zu beobachten ist ebenfalls ein zunehmender Trend zum Erwerb von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage ausschließlich zum Zwecke der dauernden Fremdenbeherbergung. Leitendes Ziel hierbei ist es, für den Wohnraum das Vielfache einer normalen Wohnungsmiete zu erzielen und zudem an keine Kündigungsschutzbestimmungen gebunden zu sein. Um solche Fehlentwicklungen zum Schutz der Kölner Bevölkerung zu stoppen, war es dringend geboten, den Wirkungsbereich der Satzung auf die Eigenheime und Eigentumswohnungen auszudehnen.
Dabei geht es nicht darum, völlig zu unterbinden, dass Wohnungen für Ferienzwecke überlassen werden. Unterbinden wollen wir vielmehr, dies als einzigen dauerhaften Zweck dort zuzulassen, wo Wohnungen als solche genehmigt wurden.
NRW-Tag 2020 findet in Köln statt
Seit 2006 findet in wechselnden Städten Nordrhein-Westfalens – anlässlich der Gründung des Landes am 23.08.1946 – der sog. „NRW-Tag“ statt. Die Auswahl der Austragungsstädte erfolgt dabei auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens, zu dem das Land NRW in regelmäßigen Zeitabständen aufruft. In den letzten Jahren fanden die NRW-Tage in Detmold (2012), Bielefeld (2014), Düsseldorf (2016) und Essen (2018) statt. Das Besucheraufkommen an den drei Veranstaltungstagen erstreckte sich gemäß den entsprechenden Verlautbarungen von Land und Stadt und je nach Größe der Austragungsstadt von 200.000 über 600.000 bis zu 800.000 Personen.
Der Rat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass Köln sich um die Ausrichtung des NRW-Tages bewerben soll. Unter Berücksichtigung des Landesgeburtstages, dem 23. August, sowie weiterer Veranstaltungen, die während des Monats August im zentralen Innenstadtbereich Kölns stattfinden, bietet sich für den NRW-Tag an: 21. bis 23.August 2020 an, alternativ auch der 4.bis 6. September.2020.
Verschiedenste Flächen/Plätze/Straßen kommen in Betracht. Eine bunte Mischung aus Bühnenprogrammen, Ständen, Info-Trucks, Schiffen und Zelten ist vorgesehen. An der Finanzierung sind sowohl das Land als auch die Stadt beteiligt, wobei sich die Stadt – neben den von den zahlreichen Gästen in der Stadt erwarteten Umsätzen – erhebliche Einnahmen verspricht, die zur Gegenfinanzierung beitragen.
In einer kontroversen (geheimen) Abstimmung setzten sich schließlich CDU, Grüne, FDP und die Ratsgruppe GUT durch. Die SPD war dagegen. Offenbar stört sie sich an einer Veranstaltung der Landesregierung in unserer Stadt Köln, an der sie nicht mehr beteiligt ist, Dabei sind in den vergangenen Jahren schon etliche NRW-Tage unter Rot-Grüner Landesregierung durchgeführt worden. Man kann sich nur wundern.
Planungen für die Ost-West-Achse der KVB gehen voran
Der Rat der Stadt Köln hat in der Mai-Sitzung den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 von Weiden-West bis Heumarkt sowie den betroffenen Abschnitt der Linie 9 festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt:
1.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen werden ein technisches Büro und eine Anwaltskanzlei für die Rechtsberatung beauftragt.
2.
Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt (Ertüchtigung und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden Generalplanungsleistungen stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt.
3.
Für die Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahnring, U-Bahn und oberirdische Führung der Stadtbahn) werden stufenweise Aufträge vergeben.
Damit kann die Verwaltung die Planungen zügig fortführen.