In der Mai-Sitzung des Rates hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker die lange überfällige Neuorientierung im Kölner Haushalt angestoßen. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln begrüßt die Eckdaten des von ihr eingebrachten Entwurfs eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2016 und 2017. Mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes schafft die Oberbürgermeisterin endlich die Voraussetzungen für eine Neuorientierung der Kölner Finanzpolitik.
Noch für das Jahr 2015 war es dem früheren Oberbürgermeister Jürgen Roters nicht gelungen, einen beratungsfähigen Haushaltplan vorzulegen. Damals wies der Haushaltsplan pauschale Kürzungen über 167 Mio. € auf, für die die Politik in zähem Ringen Deckungsvorschläge machen musste. In Henriette Rekers erstem Haushaltsplan als Oberbürgermeisterin wird hingegen jeder Euro belegt. Der Entwurf bietet daher eine gute Grundlage für die anstehenden politischen Beratungen. Ohne Steuererhöhungen und tiefgreifende Kürzungen bleibt der Doppelhaushalt bei einer Entnahmequote von 4,77% aus der Rücklage genehmigungsfähig. Mit deutlichen Steigerungen im Jugend- und Bildungsbereich ist zudem ein wichtiger Anspruch an die Zukunftsfähigkeit Kölns erfüllt.
Ungeachtet dessen muss in den Haushaltsberatungen 2018 eine grundsätzliche Aufgabenkritik erfolgen, denn der vorgelegte Doppelhaushalt ist lediglich als ‚Übergangshaushalt‘ zu verstehen, der für das Jahr 2016 noch mit einem Defizit von rund 250 Mio. € kalkulieren muss. Angesichts der Dramatik der Kölner Finanzlage ist es unmöglich, kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt auf die Beine zu stellen und damit die Versäumnisse der letzten Jahre aufzuholen. Daher ist es unvermeidbar, jede Leistung und Ausgabe der Stadt auf den Prüfstand zu stellen und spürbare Korrekturen vorzunehmen. Mit der Oberbürgermeisterin verbindet uns das gemeinsame Ziel, den Kölner Haushalt mittelfristig wieder in den Griff zu bekommen. Dazu sind deutliche Veränderungen in der Verwaltungsstruktur, aber auch eine stärkere Unterstützung von Bund und Land notwendig.
In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause hat dann der Stadtrat In in einer Sondersitzung mit der Mehrheit aus CDU/GRÜNEN/FDP und DEINE FREUNDE den Kölner Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. In seiner Haushaltsrede dankte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau Oberbürgermeisterin Henriette Reker „für einen Entwurf, der ohne Steuererhöhungen und tiefgreifende Kürzungen auskommt und im Gegensatz zu den vergangenen Jahren den Griff in die städtischen Rücklagen reduziert“.
Aktuell beschäftigt uns weiter die Flüchtlingssituation. Heftig diskutiert wird die Belegung von Schulturnhallen mit Flüchtlingen mit den negativen Auswirkungen für den Schul- und Vereinssport. Hier ist die Stadt in einer Zwangssituation, an der das Land NRW eine erhebliche Mitverantwortung trägt: zum einen, weil es bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach wie vor die große Zahl der unerlaubt nach Köln einreisenden Personen unberücksichtigt lässt, und zum anderen, weil inzwischen erhebliche Kapazitäten in Landeseinrichtungen – auch auf Kölner Gebiet – frei sind. Diese könnten erheblich zur Entlastung in unserer Stadt beitragen. Zu beiden Themen hat die CDU-Fraktion entsprechende Forderungen an das Land gerichtet.
Bei der Zuweisungsquote müssen künftig die unerlaubt Eingereisten berücksichtigt werden. Ein nicht unerheblicher Anteil der Flüchtlinge besteht mittlerweile aus den sog. unerlaubt Eingereisten (in der Regel nicht registrierte Ausländer oder solche aus den sogen. Sicheren Herkunftsländern). Auch für diese besteht eine Unterbringungspflicht z.B. zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Bevorzugte Ziele dieser Gruppe sind Großstädte, insbesondere Köln. Die entstehenden Kosten werden bei den Ausgleichszahlungen und den Zuweisungen nicht berücksichtigt. Es ist geradezu unerträglich, dass es in Landeseinrichtungen Leerstände gibt, und in der Stadt Turnhallen belegt werden müssen. Diese sollen schnellstmöglich freigeräumt werden, um dort wieder Schul- und Vereinssport zu ermöglichen. Das Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Kommunen sich selbst überlassen. Zudem muss das Land das vom Bund bereit gestellte Geld an die Kommunen weiter leiten und darf nicht einen beträchtlichen Teil für eigene Zwecke einsetzen, denn das Geld des Bundes zur Flüchtlingsunterbringung ist nicht für die Sanierung des Landeshaushaltes gedacht.
Ein ständiges Ärgernis in unserer Stadt sind die immer häufiger auftretenden Ampelausfälle insbesondere an neuralgischen Verkehrspunkten. Ampelausfälle am Barbarossaplatz und im Bereich nördlich des Rheinufertunnels zeigen den Handlungsbedarf ganz aktuell.
Der Stadtrat hatte vor einiger Zeit ein Erneuerungsprogramm für Ampelanlagen mit klaren Zielvorgaben festgelegt. Laut einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zeigt sich nun, dass sich die Ausganglage weiter verschlechtert hat und dass die Verwaltung den mit dem Programm verbundenen Aufträgen nicht hinreichend nachgekommen ist. Dies hat nicht nur eine Verschlechterung der Gesamtsituation mit erhöhter Staugefahr zur Folge, sondern führt auch zu erheblichen Mehrkosten.
Es kann nicht sein, dass die Stadtverwaltung einen so entscheidenden Arbeitsauftrag so unzureichend ausführt. Wir alle wissen um die verkehrlichen Schwierigkeiten im Stadtgebiet. Die Sicherstellung des ungestörten Verkehrsflusses sollte daher in der Verwaltung eine gehobene Priorität haben. Nicht umsonst hat man das Erneuerungsprogramm für Ampelanlagen aufgelegt.
Es besteht Handlungsdruck in der Sache. Die Umsetzung des Erneuerungsprogramms der Lichtsignalanlagen muss deutlich intensiviert werden. Ein so wichtiges Thema darf verwaltungsintern nicht vernachlässigt werden – ein noch größeres Verkehrschaos verträgt unsere Stadt nicht